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Ab sofort nur noch medizinische Masken beim Einkaufen und im ÖPNV tragen

In der neuesten Verordnung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) wurde beschlossen, an vielen Orten nur noch medizinische Masken einzusetzen. Das sind z.B. FFP2 Masken und sogenannte OP-Masken.

Worauf muss man beim Kauf einer FFP2 Maske achten?

Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage:

Die Qualität von FFP2-Masken bemisst sich nach den Vorgaben europäischer Normung (EN). Gemäß der einschlägigen EN 149 müssen Masken insbesondere wie folgt gekennzeichnet sein:

  • Herstellerangabe (Name, Warenzeichen oder Logo)
  • Modellbezeichnung (Name oder Nummer)
  • Nummer und Jahr der europäischen Norm (EN149:2001+A1:2009)
  • Filterklasse (FFP1, FFP2 oder FFP3)
  • Communauté Européenne Zeichnung (CE-Zeichen) gefolgt von einer vierstelligen Nummer, z.B. CE 0121.

Die vierstellige Nummer hinter dem CE-Zeichen steht für die notifizierte Stelle, welche die Baumusterprüfung gemäß EN 149 durchgeführt hat. Bei gefälschten Masken fehlt diese Nummer oder gehört zu einer notifizierten Stelle, die keine Atemschutzmasken prüfen darf.

Die Nummer der notifizierten Stelle (engl. notified body) kann auf der Internetseite der Europäischen Kommission überprüft werden:

www.ec.europa.eu/growth/tools-databases/nando/index.cfm?fuseaction=search.main

Entscheidend ist, dass die entsprechende Stelle nach der Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-VO) notifziert ist. Zusätzlich kann auf der Seite der Europäischen Kommission überprüft werden, ob das auch für Atemschutz gilt (engl. equipment providing respira-tory system protection).

Weitere Informationen zu gefälschten Zertifikaten sind bei der European Safety Federation zu finden: www.eu-esf.org/covid-19/4513-covid-19-suspicious-certificates-for-ppe

Für Bürgerinnen und Bürger stellt die Prüfung der Kennzeichnung und gegebenenfalls der notifizierten Stelle die einzige Option dar. Sofern trotz Einhaltung der vorgenannten Formalanforderungen Zweifel im Hinblick auf die Qualitätsansprüche an FFP2-Masken bestehen, kann die Einhaltung der technischen Anforderungen ausschließlich nur von speziell ausgestatten Laboren überprüft werden.

Der Senat in Hamburg hat folgende Umsetzung zur Maskenpflicht beschlossen:

Maskenpflicht in Hamburg

In Bussen und Bahnen, beim Einkaufen, bei Gottesdiensten, bei Amtsgängen zu Behörden und bei Gesundheitsbehandlungen müssen grundsätzlich medizinische Masken getragen werden. Darunter fallen insbesondere OP-Masken und Masken mit dem Standard KN95 oder FFP2. Einfache Alltags- bzw. Stoffmasken (Mund-Nasen-Bedeckung) sind zukünftig in den genannten Bereichen nicht mehr gestattet.

Auch in den übrigen Bereichen mit einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind eigens zu diesem Zweck hergestellte Bedeckungen vorgeschrieben, das heißt Tücher oder über Mund und Nase gezogene Kleidungsstücke sind nicht mehr zulässig. 

In Senioren- und Pflegeeinrichtungen bleibt es bei verpflichtenden Schnelltests für Personal und Besucher. Die Beschäftigten müssen beim Kontakt mit Bewohnern FFP2-Masken tragen. 

Kostenlose FFP2 Masken von den Krankenkassen

Im Dezember 2020 wurden bereits drei FFP2 Masken an Menschen über 60 und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen ausgegeben. Seit Ende Dezember verschicken die Krankenkassen Gutscheine für jeweils sechs weitere FFP2 Masken.

Den ersten Coupon können Sie bis zum 28. Februar 2021, den zweiten vom 16. Februar bis 15. April 2021 in der Apotheke einlösen. Pro Coupon werden 2 Euro Selbstbeteiligung erhoben.

Wer erhält wann seine Masken?

In mehreren Wellen erhalten bundesweit insgesamt rund 27 Millionen Menschen die Masken-Coupons, und zwar in dieser Reihenfolge:

1.    Personen ab 75 Jahren
2.    Personen ab 70 Jahren und
       Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen  (unabhängig vom Alter)
3.    Personen ab 60 Jahren

Gelesen bei Techniker Krankenkasse

Wiederverwendung der Masken

Das Team „Wiederverwendung von FFP2-Masken“ bestehend aus Virologen und Mikrobiologen, Hygienikern, Chemikern, Physikern, Gesundheitsökonomen und Designern der FH Münster und WWU Münster hat eine Broschüre für den Privatgebrauch entwickelt.

Die Informationsbroschüre gibt allgemeine Hinweise, erklärt wie der Maskenaufbau funktioniert und gibt Hinweise wie die Möglichkeiten und Grenzen einfacher Desinfektionsverfahren aussehen.

Die Broschüre ist sehr hilfreich und zeigt, wie Privatpersonen FFP2 Masken wiederverwenden können.

Die komplette Broschüre kann man hier herunterladen.


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